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Betonfertigteiltechnik - gültig ab 01.08.2021

 
Die Höhe der Lehrlingseinkommen richtet sich nach der Gewerbeberechtigung des ausbildenden Betriebes. Bitte wählen Sie aus den folgenden Kategorien Ihr Lehrlingseinkommen aus.
Falls der auf Ihr Lehrverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag nicht aufgelistet ist, wenden Sie sich an unsere Rechtsberatung.
 
Gewerkschaft Gewerbe/Branche
Gewerkschaft Bau-Holz (GBH)   Steinarbeitergewerbe/Steinmetz
Gewerkschaft Bau-Holz (GBH)   Beton- und Fertigteilindustrie